Rechtsprechung
   BVerfG, 13.10.2022 - 1 BvR 1204/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,33224
BVerfG, 13.10.2022 - 1 BvR 1204/22 (https://dejure.org/2022,33224)
BVerfG, Entscheidung vom 13.10.2022 - 1 BvR 1204/22 (https://dejure.org/2022,33224)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Oktober 2022 - 1 BvR 1204/22 (https://dejure.org/2022,33224)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,33224) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gegenüber bevollmächtigtem Rechtsanwalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde (Fristversäumung, mangelhafte Beschwerdebegründung) - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten

  • Wolters Kluwer

    Form und Frist der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde (Fristversäumung, mangelhafte Beschwerdebegründung) - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde (Fristversäumung, mangelhafte Beschwerdebegründung); Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten

  • rechtsportal.de

    Form und Frist der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde (Fristversäumung, mangelhafte Beschwerdebegründung) - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die erfolglose Verfassungsbeschwerde - und die Missbrauchsgebühr gegen den Rechtsanwalt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2022 - 1 BvR 1204/22
    Ein Missbrauch in diesem Sinne liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung seiner Aufgaben, nämlich grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen, durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219; 10, 94 ).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2022 - 1 BvR 1204/22
    Ein Missbrauch in diesem Sinne liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung seiner Aufgaben, nämlich grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen, durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219; 10, 94 ).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2022 - 1 BvR 1204/22
    Zum anderen ist die Verfassungsbeschwerde offensichtlich nicht den gesetzlichen Bestimmungen der § 92, § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG entsprechend begründet, weil der Beschwerdeschrift jegliche auf den Einzelfall bezogene Auseinandersetzung mit den fachgerichtlichen Entscheidungen fehlt (vgl. nur etwa BVerfGE 130, 1 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2022 - 1 BvR 1204/22
    Insbesondere ist die Annahme nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; BVerfGK 12, 189 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2022 - 1 BvR 1204/22
    Insbesondere ist die Annahme nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; BVerfGK 12, 189 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03

    Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2022 - 1 BvR 1204/22
    Insbesondere ist die Annahme nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; BVerfGK 12, 189 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2022 - 1 BvR 1204/22
    Insbesondere ist die Annahme nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; BVerfGK 12, 189 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2022 - 1 BvR 1204/22
    Zum einen wahrt sie nicht die Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG, weil die erhobene Anhörungsrüge nicht geeignet war, diese Frist offen zu halten, sondern offensichtlich aussichtslos gewesen ist (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ), weil ihre Begründung von vornherein keine Gehörsverletzung (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG) aufzeigt und deshalb über ihre Unzulässigkeit keine Ungewissheit bestehen konnte.
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2022 - 1 BvR 1204/22
    Ein Missbrauch in diesem Sinne liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2022 - 1 BvR 1204/22
    Zum einen wahrt sie nicht die Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG, weil die erhobene Anhörungsrüge nicht geeignet war, diese Frist offen zu halten, sondern offensichtlich aussichtslos gewesen ist (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ), weil ihre Begründung von vornherein keine Gehörsverletzung (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG) aufzeigt und deshalb über ihre Unzulässigkeit keine Ungewissheit bestehen konnte.
  • BVerfG, 11.05.2004 - 2 BvR 693/04

    Nichtannahme einer Kommunalverfassungsbeschwerde auf Austritt aus einer

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten nach Einlegung

  • BVerfG, 18.09.2023 - 1 BvR 1504/23

    Offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer

    Die Missbrauchsgebühr kann den Bevollmächtigten der Beschwerdeführenden auferlegt werden, wenn ihnen die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Oktober 2022 - 1 BvR 1204/22 -, Rn. 5 f.).
  • BVerfG, 28.06.2023 - 1 BvR 1017/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

    Die Missbrauchsgebühr kann den Bevollmächtigten der Beschwerdeführer auferlegt werden, wenn ihnen die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Oktober 2022 - 1 BvR 1204/22 -, Rn. 5 f.).
  • BVerfG, 31.03.2023 - 1 BvR 382/23

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Androhung einer Missbrauchsgebühr

    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende und damit für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2021 - 1 BvR 2405/21 -, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Oktober 2022 - 1 BvR 1204/22 -, Rn. 5 f.).
  • BVerfG, 19.05.2023 - 1 BvR 704/23

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Androhung einer Missbrauchsgebühr

    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende und damit für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2021 - 1 BvR 2405/21 -, Rn. 12 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Oktober 2022 - 1 BvR 1204/22 -, Rn. 5 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht